MT 07 und EURO 4 Auspuffanlagen

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  • Zitat

    Mal so nebenbei, braucht man bei nem anderen Auspuff n Softwareupdate oder sowas? Muss da das Gemisch neu eingestellt werden? Oder läuft des automatisch?

    Brauchen... Gute Frage. Eigentlich sollte man es machen, nur werden bei MT denke ich weniger Unterschiede sein als bei einem mopped mit mehr Leistung. Aber letztendlich änderst du aufgrund der komplettanlage schon einiges.
    Automatisch läuft da in meinen Augen nix, nur die lambda sonde guckt halt ob das hinten raus alles passt.

  • Mal so nebenbei, braucht man bei nem anderen Auspuff n Softwareupdate oder sowas? Muss da das Gemisch neu eingestellt werden? Oder läuft des automatisch?

    Bei zugelassenen Akrapovic- und Termignonianlagen mit KAT auf keinen Fall, die sind auf dem Prüfstand optimiert für serienmäßige Motorräder. Was die Billigheimer so treiben weiß ich nicht, kann mir eher nicht denken, dass Anlagen für 350-400 EUR großartig optimiert sind, da gilt vermutlich eher nur die Maxime "Lässt sich dranschrauben".

    Lambda ist bei Vollgas sowieso raus.

  • hallo,

    habe auf der polo seite zu dem IXIL SX1 ja die frage gestellt ob die nun auch für die XSR 700 zugelassen ist.
    und auch die info dazu geschrieben das diese ja schon 2016 der euro 4 norm unterliegt.
    sie haben geantwortet das sie so für die RM11 und RM12 Homologisiert sei..
    wobei extra erwänt wird das da 2 unterschiedliche killer dabei sind.. (nicht verschweisst)

    ob man dem jetzt vertrauen kann weiss ich nicht. was sagt ihr?

    auf der IXIL homepage gibts es die SX1 unter produkte garnicht und die suche sagt seit nagen nur fehler 404..

    mfg

    • Offizieller Beitrag

    Das ist so tief in der Grauzone mit den Anlagen, die angeblich nach Euro IV zugelassen sind, aber entfernbare Killer haben..

    Selbst wenn es stimmt, dass es da für begrenzte zeit ein Schlupfloch gab, das manche Hersteller nutzen konnten, will ich nicht in der Situtation stecken, das Samstag Abend im Schwarzwald einem Polizisten weismachen zu müssen.

    Entfernbare Killer sind das einfachste Merkmal, das sich sofort jeder Polizist anschauen wird bei Maschinen ab MJ2017. Ich gehe nicht davon aus, dass die Polizei eine Möglichkeit hat, e-Nummern und Fahrzeuge auf Zugehörigkeit abzugleichen*. In dem Fall kann die Weiterfahrt also erstmal untersagt werden. Ob man dann hinterher beweisen kann, dass man im Recht war, ist dann auch nicht mehr so wichtig, denn dann steht man erstmal in der Wallachei..


    * kann das jemand mit Erfahrung in dem Bereich bestätigen oder dementieren? Coparni ich hoffe auf dich :brauen

  • Wurde hier schon mal ein Nachweis verlinkt ob entfernbare Killer wirklich unzulässig sind? Ich hab da noch nichts gefunden aber auch nicht großartig gesucht.

    Prinzipiell wird man jede Auspuffanlage anerkennen müssen, die eine ABE hat, in welcher der genaue Typ des Motorrads eingetragen ist. Herausfinden kann man das bei nicht mitgeführter ABE nur über eine Internetrecherche oder umständlich übers KBA. Eine leicht zugängliche Datenbank gibt es meines Wissens nicht.

    Für die Praxis heißt das:
    ABE mitführen wenn man ein reines Gewissen hat. Ermöglicht einen u. U. schneller, weiter zu fahren. Gerade im Ausland würde ich alles dabei haben. Andere Länder sind bei solchen Sachen deutlich rigoroser. Zug fahren in Motorradklamotten ist für alle lustig außer für einen selbst.

    Oder keine ABE mitführen und von nichts wissen wenn man kein reines Gewissen hat. Vielleicht kommt man durch.

    Dass es eine Übergangs"lücke" gab, kann ich mir fast nicht vorstellen. Die Eckdaten für Euro4 werden doch schon länger feststehen? Es wird wohl eher eine Wissenslücke bei diversen Herstellern gegeben haben, die sich sonst auch für nichts interessieren, sich wieder um nichts gekümmert haben weil ABEs bekommt man ja überall her und die jetzt ihren produzierten, unzulässigen Scheiß losbringen wollen.

    Edit: allein schon aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit kann nicht mir nicht vorstellen, dass die Zulassungsvoraussetzungen nochmal geändert wurden nachdem die ersten ABEs schon erteilt wurden. Was ich mir höchstens vorstellen kann, dass das Verbot von Schummelsoftware im Zuge von Dieselgate nachträglich eingeführt wurde. Manipulationssichere Auspuffanlagen und Verbot von Messbereichserkennungen standen meines Wissens schon seit Jahren auf der Agenda. Wurde zwar von einigen Herstellern über einen Zwischenschritt schon wieder umgangen aber ich glaube nicht, dass es da so einen Aufschrei wie bei Dieselgate geben wird.

    2 Mal editiert, zuletzt von coparni (24. Mai 2017 um 23:15)

  • Wurde hier schon mal ein Nachweis verlinkt ob entfernbare Killer wirklich unzulässig sind? Ich hab da noch nichts gefunden aber auch nicht großartig gesucht.

    Ja, wir haben hier irgendwo die gesamte ECE verlinkt, zur Originalquelle. Da steht drin, dass solche Killer fest verbunden sein sollen, nicht mit üblicher Verschraubung angebracht sein dürfen und eine Manipulation die Zerstörung, oder einen nicht reversiblen Schaden zur Folge haben sollte.

    Akrapovic hält sich z.B. daran. Da kann man zwar den Auspuff hinten aufbohren und den Einsatz so doch noch entfernen. Aber auf die Art könnte man sowieso jeden Auspuff öffnen, man wird den nicht wieder so verschweissen können, dass es absolut unsichtbar bleibt. Naja und unterwegs geht dann natürlich sowieso nichts mehr, von wegen "ist mir eben abgefallen, hab ihn im Rucksack"...

  • Mit "ist mir abgefallen" wäre ich vorsichtig. Könnte noch einen Punkt auf die Geldbuße obendrauf geben. Wenn ich eine Änderung vornehme, wie einen anderen Auspuff anbauen, und mir dann Teile abfallen, wie z. B. ein dB-Killer, kann man das als zu erwartende Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einstufen. Völlig legitim und macht's eher schlimmer wie z. B. Warnblinker beim Parken im absoluten Haltverbot einschalten.

  • War eine Anspielung auf die üblichen Ausreden. Ich habe sowieso den Serienauspuff dran, da fällt nichts ab. ;)

  • Ich denke mal etwas prakmatischer: Wenn man eine nach E4 zugelassene ANlage hat, den DB Killer verbaut hat (auch wenn er mit Aufwand entfernbar ist) und die ABE dabei hat - was soll einem großartig passieren? Ich habe ja meines Wissens nach nichts Falsches gemacht und einem die Karre stillzulegen "weil es mit irgendeinem Aufwand möglich sein könnte den DB Kille zu entfernen" grenzt and unendliches Pech bzw. halte ich für ausgeschlossen.

    Wenn selbst diese Lücke zu sein soll muss ja der DB Killer strukturtechnisch in den Auspuff eingebaut werden (geht sowas?).

    Also ganz ehrlich: Wer legal mit E4 und MJ2017 rumdüst sollte nichts zu befürchten haben - wer meint mit den Bullen vor Ort über den Aufwand der Entfernbarkeit an E4 Auflagen mit Original-Quelle diskutieren zu müssen wird schon sehen was er davon hat :)

    • Offizieller Beitrag

    ich lese hier ständig was vom ABE des Auspuffs

    normalerweise habe Auspuffanlagen doch garkeine ABE, sondern eine e-Nummer, oder? Dazu gibt es dann nämlich kein Dokument, in dem die passenden Maschinen aufgegührt sind und das mitgeführt werden könnte.

    Nachtrag: Bei Akrapovic gibt es zwei Dokumente dazu, die als Homologationsnachweis dienen sollen. Auf denen ist die 07 und die Genehmigungsnummer aufgeführt. Allerdings sind das auch nur von Akra selbst erstellte Dokumente, nichts von einer Behörde oder so.
    Gut möglich, dass das bei einer Kontrolle dann nur genausowenig aussagekräftig ist, wie die Visitenkarten mit e-Nummer drauf, die einige Auspuffhersteller mit dazugeben.

  • ich lese hier ständig was vom ABE des Auspuffs

    normalerweise habe Auspuffanlagen doch garkeine ABE, sondern eine e-Nummer, oder? Dazu gibt es dann nämlich kein Dokument, in dem die passenden Maschinen aufgegührt sind und das mitgeführt werden könnte.

    Oft liegt nur diese "Visitenkarte" bei, die aber rechtlich nichts zu sagen hat.
    Bei Akrapovic und Termignoni kann man allerdings ziemlich viel herunterladen bzw. bekommt es mitgeliefert. Bei meiner Termi damals waren die Unterlagen für die ECE Zulassung dabei. Eine ABE ist das aber alles nicht, die wäre sowieso nach meinem Verständnis eine nationale Genehmigung, keine EU-weite.