So eine lange Zeit bis zur Auslieferung spricht ja für einen extra durch den Händler bestellten Artikel. Da gibt es zumindest in den AGBs des Shops den üblichen Hinweis, dass diese Artikel (bei entsprechender Kennzeichnung einer Lieferzeit über 7 Tage im Shopsystem ) vom Widerrufsrecht ausgenommen sind.
Sonst würden kleinere Händler ja permanent auf extra georderter weil sehr selten verkaufter und dann wieder retournierter Ware sitzen bleiben, da sie diese bei B2B Geschäftsbeziehungen ihrerseits oftmals nicht zurückgeben können
Aber das müsste der Händler natürlich dem Kunden gegenüber auch vernünftig als Begründung darlegen, wenn dem so wäre. Eventuell hat er auch bei der Artikelbeschreibung gepennt und versucht jetzt sein Glück mit erhöhtem Widerstand, kann man natürlich so nicht mehr nachvollziehen.