Motorrad in der Nacht umgeworfen

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  • Ein dünnes Drahtseil gespannt zwischen zwei Bäumen auf der Landstraße mit erlaubten Hundert, ist da effektiver als eine Ölpfütze.

    Gab es in den 90iger, 40km entfernt von meinem Geburtsort.

    Das erste Fahrzeug war dann doch ein Auto.

    Wie das für einen Motorradfahrer ausgegangen wäre, kann sich wahrscheinlich jeder hier vorstellen.

    Das ist ja ganz übel und sollte hoffentlich als Mordversuch eingestuft werden. Zum Glück können die Behörden heutzutage solche Täter schneller ermitteln (Funkzellen, Video...).

    Hoffentlich bekommen die den Täter auch in diesem Vandalismus Fall, falls die Polizei dafür überhaupt die Zeit hat.

    Mein Auto wurde mal aufgebrochen, Scheibe eingeschlagen und alles durchwühlt. Polizei kam garnicht raus, musste selbt zur Wache fahren. Anzeige wurde irgendwann eingestellt. Das wars.

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • Unser Problem in der Gesellschaft ist generell das vieles toleriert wird und nicht offen gesagt werden darf gehört ja nicht hin, lieber ins fäustchen pusten, mir kommt es wie in der DDR die deshalb kritisiert wurde. Jeder soll selbst wissen was er machen würde. Ich persönlich hätte keinen verurteilt der eine Lektion so einem erteilt hätte genau das Gegenteil. Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Wer sich vom Boden der Rechtstreue abhebt mit der Absicht einem anderen Schaden hinzuzufügen DARF mit Gegenwehr rechnen. Wir haben im StGB entsprechend die Notwehr und den Notstand. Keiner muss hier ein Lamm zum Schlachten spielen. Nun habe ich genug gesagt. Jeder darf seine eigene Meinung dazu haben.

    Du darfst doch alles sagen. Wo ist das Problem?

    Allerdings, eine Sachbeschädigung mit einer Körperverletzung ahnden zu wollen geht deutlich über das hinaus, was Verhältnismässigkeit genannt wird. Und ganz klar, eine Straftat rechtfertigt eben auch keine andere Straftat.

    Zudem ist man einfach nicht Richter in eigener Sache, da muss man seine Emotionen durchaus im Zaume halten.

    Und du hast recht, wenn Du sagt, dass Recht dem Unrecht nicht weichen braucht. Was aber eben nur heisst, erwischst Du jemanden dabei, wie er Dein Zeug beschädigt, dann darfst Du den mit angemessenen Mitteln davon abhalten. Nicht mehr, nicht weniger. Sobald der aufhört Dein Eigentum weiter zu beschädigen hast Du ja Dein Eigentum geschützt. Dann noch Gewalt anzuwenden wäre eben nicht mehr angemessen.

    Du referenziert auf Notwehr und Notstand, das ist schon okay. Allerdings enden Notwehr und Notstand schneller als man hingucken kann. Rennt der Täter weg, ob mit oder ohne Beute, dann ist Notwehr/Notstand eben nicht mehr so ohne weiteres gegeben. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Beute einen erheblichen Wert hätte oder i, geklauten Rucksack lebenswichtige Medikamente drinne sind. Dann kannst den schon verfolgen und auch Gewalt zur Widererlangung des Eigentums anwenden, aber ebern nur angemessene Gewalt.

    Da ist der Grat schon recht schmal. Und es ist nun mal vollkommen bekloppt, wenn man sich durch Fehlverhalten vom Opfer zum Täter macht.

    Übertreiben wir es, einem 9-jährigen von hinten den Schädel einzuschlagen, weil er an einem Motorrad rumkratzt, das wäre deutlich übertrieben.

    Und keine Sorge, mir ist auch schon einmal ein Motorrad umgetreten worden, eins wurde in der Tiefgarage umgefahren und mein Auto verbeult und Fahrerflucht.

    Sowas muß man halt einfach ertragen. Selber zum Täter werden ist nun mal keine Option.

    Kaum macht man's richtig, schon funktionierts

  • Vor ein paar Jahren gab es auch Irre, die absichlich Öl in Kurven auf Landstraßen gekippt hatten um Motorradfahrer platt zumachen.

    Glaub mir, die gibt es heute auch noch. Ist nem Freund von mir vor 2 Jahren im Taunus passiert, in ner Kurve Sand. Genauso rutschig.

    Alles unter 300 Kilometer ist Brötchen holen. :toeff

  • Und du hast recht, wenn Du sagt, dass Recht dem Unrecht nicht weichen braucht. Was aber eben nur heisst, erwischst Du jemanden dabei, wie er Dein Zeug beschädigt, dann darfst Du den mit angemessenen Mitteln davon abhalten. Nicht mehr, nicht weniger. (...)

    Allerdings enden Notwehr und Notstand schneller als man hingucken kann. Rennt der Täter weg, ob mit oder ohne Beute, dann ist Notwehr/Notstand eben nicht mehr so ohne weiteres gegeben. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Beute einen erheblichen Wert hätte oder i, geklauten Rucksack lebenswichtige Medikamente drinne sind. Dann kannst den schon verfolgen und auch Gewalt zur Widererlangung des Eigentums anwenden, aber ebern nur angemessene Gewalt.

    So ist das nicht ganz richtig.

    Zunächst mal gibt es im Notwehrrecht keine Verhältnismäßigkeit, der Gesetzgeber spricht viel mehr davon, dass das mildelste zu Verfügung stehende Mittel anzuwenden ist - sofern es tauglich ist.

    Zitat

    Anders als beim sogenannten rechtfertigenden Notstand im Sinne des § 34 StGB kommt es bei der Notwehr nicht auf das Merkmal der Verhältnismäßigkeit an.

    Ferner ist eine Notwehrsituation solange gegeben, wie der rechtswidrige Angriff gegenwärtig ist.

    Zitat

    Der Angriff ist (...) dann gegenwärtig, wenn dieser unmittelbar bevorsteht, bereits begonnen hat oder aber noch fortdauert. Eine Verteidigung ist dabei bis zum Zeitpunkt der Beendigung einer Tat möglich.

    Für den Diebstahl ist der Zeitpunkt der Beendigung der Tat übrigens erst mit der Beutesicherung erreicht.

    Quelle:

    Notwehr im Strafrecht & Notwehrexzess - Anwalt.org
    Wissenswertes zur Notwehr: Infos zum Begriff "Notwehr" im Strafrecht, zur Notwehrlage, zu den Voraussetzungen und Regelungen im StGB zur Notwehr u.v.m.
    www.anwalt.org


    Bei einem bereits umgestoßenen Motorrad ist die Notwehrsituation allerdings nicht mehr gegeben, das ist korrekt.

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
    - Kellermann micro Rhombus Dark
    - Magura Streetfighter FX auf LSL Klemmböcken
    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

    • Offizieller Beitrag

    Der Threadersteller hat offensichtlich kein Interesse an einer Rechtsberatung für Körperverletzer, da er nicht vorhat sich am bösen Motorradumwerfer zu rechen.

    In diesem Thread geht es auch nicht um Öl auf die Straße gießen oder Drähte spannen.

    Gruß Dirk

  • DirkV 12. Juni 2023 um 18:35

    Hat das Thema geschlossen.