Bremshebel- und Kupplungshebel: Alternativen

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  • Dachte ich mir auch - aber Geschmäcker sind verschieden :D

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • Bei mir werden nächste Woche die Synto Evo verbaut Synto Evo

    Synto steht wohl nicht ganz oben bei den Verkaufsschlagern hier :) Hoffe sie taugen mir, die Empfehlung kam von meinem Händler der die sonst recht häufig an der R6 und R1 verbaut

    verbaut: Akrapovic, Synto Hebel, Yamaha KZH u. LED Blinker, Komfort-Sitz, Yamaha Satteltaschen, USB-Buchse, Kühlergitter, Schlumpf-Spiegeladapter
    geplant: anderes Motorrad wenn ich mich mal entscheiden kann

    Einmal editiert, zuletzt von MichiH (8. August 2014 um 13:43)

  • Bei mir werden nächste Woche die Synto Evo verbaut Synto Evo

    Synto steht wohl nicht ganz oben bei den Verkaufsschlagern hier :) Hoffe sie taufen mir, die Empfehlung kam von meinem Händler der die sonst recht häufig an der R6 und R1 verbaut


    ich denke mal das liegt am Preis :freak

    "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
    Albert Einstein


  • Auch für die grünen Hebel muss einen Markt geben :weia

    Den gibts doch auch - bei Kawasaki :D

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  • Ach ja, die Versteller sind titanfarben :verdutzt

    warum nicht blau das währe noch mutiger :freak

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  • Und hat der Bremshebel ABE?

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  • @Arnd: Gekauft habe ich diese: http://www.ebay.de/itm/281234992548?_trksid=p2059210.m2749.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT#
    Bei diesem Anbieter habe ich schon einige Teile gekauft und war immer zufrieden, die angebene Lieferzeit (25.08. - 07.09.) war sogar noch kürzer (20.08. - 11 Tage).
    Werde sie heute Abend anbauen, nach meiner Recherche müssten die FZ6-Hebel bei der 07 ebenfalls passen.

    Jens: Selbstverständlich sind die China-Hebel ohne ABE... ;)

    Viele Grüße aus dem Sauerland

    Didi

    Mehr Spaß pro Kilometer statt mehr Kilometer pro Stunde!

  • Habs hier oder an anderer Stelle schonmal geschrieben ... auf mich machen die Hebel keinen seriösen Eindruck und zumindest beim Bremshebel würde ich doch sehr darauf achten, etwas "gescheites" zu kaufen ohne Materialaussparung am kritischen Druckpunkt.

    Für Didi lass ich das noch durchgehen, da er eh nie bremst - aber grdsl. würde ich mich auch hier mir ABE-Hebel besser fühlen im Falle einer Notbremsung.

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    geplant:
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  • Hm, ich will die Hebel ja keinem aufschwatzen, nutze diese Hebel aber schon seit vielen Jahren. Die Hebel sind aus T6063 Alu - damit hochfest! Notbremsungen habe ich schon mehrfach durchgeführt.
    Wer es schafft, den Hebel mit einem 10cm, fest angebrachtem langem Hebel, befestigt am Ende des Bremshebels, diesen zum Brechen zu bringen, bekommt von mir einen Hunni - den Hebel zahle ich oben drauf!
    Sorry Jungs, aber mit den paar NM in der Hand verbiegt ihr nicht mal Löffel in dieser Qualität... .
    Ihr solltet Euch auch frei davon machen, dass diese Ware von irgendwelchen Hinterhof-Schmieden in unbekannter/mangelhafter Qualität hergestellt werden. Diese Zeiten sind vorbei... . Die Chinesen haben schon lange erkannt, dass Qualität zählt - die Qualität meiner Hebel ist jedenfalls erstklassig!

    Habe die Hebel heute angebaut - wie erwartet passen die Hebel der FZ6. Absolut paßgenau ohne Spiel... .

    DSC06715.JPG

    DSC06717.JPG

    Viele Grüße aus dem Sauerland

    Didi

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  • Mein Neffe hat die China Hebel an seiner SV650 und damit schon 2 Stürze gehabt. Der Bremshebel wurde dabei jedes Mal in Mitleidenschaft gezogen und funktioniert aber immer noch.
    Möchte nicht wissen wie viele von den Hebeln mit ABE auch aus China kommen.

  • Kurze Frage: in Deutschland ist mir das mit der ABE für die Hebel klar. Aber wie ist das in Österreich? Reicht da auch die ABE oder muss ich für Bremse/Kupplung was eintragen lassen?

    lg Winnie

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    MT 07 Race Blue ABS; V-Trec-kruz (Titan-Rot), Kühlerschutz GW12, Lüftungsgitter V (EB), GSG-VA-HA-MS, LED-Rizoma-Action, KZH-Rizoma, Felgenrand GP [color=#ffffff]GW-12

  • Hallo Winnie,

    Ich habe in einem Autoforum folgendes gefunden.
    Wenn ich das richtig interpretiere sind die Hebel mit ABE kein problem.

    Habe ich im Netz gefunden:
    Quelle http://www.2stroke-tuning.com/forum/EG- ... e=threaded

    1. ) Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

    Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht durch einen aaSoP/PI begutachtet werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.
    Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen, so dass trotz ABE eine Abnahme nach § 19(2) oder §19(3) StVZO nötig sein kann. Es müssen alle Auflagen der ABE eingehalten werden, bei diesen Auflagen steht dann auch manchmal, dass eine Änderungsabnahme unverzüglich zu erfolgen hat. Dies ist z.B. der Fall, wenn durch den Anbau einer breiteren Felge mit anderer Einpresstiefe trotz Serienbereifung Bedenken hinsichtlich der Freigängigkeit oder Radabdeckungen bestehen.


    2. ) Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)

    Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Ihr Auto zugelassen sind.
    Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.


    3. ) Die EG-Betriebserlaubnis

    Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muß das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muß lt.§19 StVZO auch nicht mitgeführt werden, was immer wieder zu verschiedensten Problemen und Mißverständnissen führt.

    4. ) Das Teilegutachten (TGA) und damit verbunden die Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3

    Das Teilegutachten ist ein Gutachten, welches von einem Prüfinstitut nach festgelegten Kriterien und Inhalten angefertigt wird. Das Prüfinstitut muss von der Genehmigungsbehörde (bei uns das KBA in Flensburg) für diese Aufgabe akkreditiert (anerkannt sein). Der Hersteller der Teile muss nach DIN-ISO 9000 zertifiziert (regelmässig überprüft) sein.

    Ältere Teilegutachten, welche den Nachweis des QS-Systems nicht beinhalten, dürfen nicht für Anbauabnahmen nach §19(3) hergenommen werden.

    Im Teilegutachten wird sowohl das Teil, als auch der Verwendungsbereich beschrieben; zusätzlich sind evtl. Änderungen/Auflagen darin vermerkt.
    Sind die Tuningteile mit Teilegutachten geliefert, hat immer eine Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3. zu erfolgen. Diese Anbauabnahme kann bei allen Überwachungsorganisationen ÜO (FKÜ, KÜS; GTÜ etc.) sowie den technischen Prüfstellen (TP´s) durchgeführt werden . Dabei wird der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert. (TP`s sind in den alten Bundesländern die TÜV´s und in den neuen Bundesländern die DEKRA )

    Nach erfolgreicher Anbauabnahme wird ein Formblatt ausgefüllt (nach StVZO §19 Abs.4) was den bestimmungsgemässen Anbau bescheinigt. Diese Bescheinigung muss immer mitgeführt werden. Die Änderungen werden -bei richtig ausgefüllter Bescheinigung - erst bei nächster Gelegenheit (Umzug, Namensänderung etc.) durch die Zulassungsbehörde in den Brief übernommen. Seit 1.10.2005 werden die Briefe und Scheine bei Befassung der Papiere durch die Zulassungsbehörden gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 ersetzt.

    Ist eine sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere in der Änderungsabnahme nötig, so muss dies auch in der Anbaubescheinigung vermerkt werden (z.B. Krad von … mit Leistungsbeschränkung auf … ohne Leistungsbeschränkung )

    Bei Anbauabnahme von mehreren Teilen kann es vorkommen, dass die Teile sich gegenseitig beeinflussen (können), z.B. kleineres Lenkrad und andere Rad-Reifenkombination; hier kann eine Anbauabnahme evtl. nicht mehr durchgeführt werden (wenn keine entsprechenden Hinweise in den TGA genannt werden) .
    Dann muss eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfolgen.

    5. ) Umfassendere Änderungen und Eintragung nach StVZO §19 Abs. 2 ( „Einzelabnahme“)

    Unter diesen "Sammelbegriff" fällt alles andere was das Erlöschen der Betriebserlaubnis betrifft. Einzelabnahmen können nur bei den TP´s durchgeführt werden. Angefangen bei Fahrzeugteilen, die zwar ein TGA haben, aber der Verwendungsbereich nicht eingehalten wird, oder eine Kombination verschiedener Fahrzeigteile mit TGA die sich gegenseitig beeinflussen. (Eine Matrix, welche Teile sich gegenseitig beeinflussen (und eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfordern) sollte jeder Mitarbeiter einer ÜO haben/kennen)

    (Hierbei wird alles in dem vorliegenden Einzelfall geprüft und im Brief eingetragen. Die Betriebserlaubnis erteilt dann die zuständige Zulassungsbehörde, indem die technischen Daten in den Fahrzeugschein übertragen werden) Dies war früher die Vorgehensweise.
    Seit 1.10.2005 wird nur noch ein Datenblatt erstellt, mit dem die Zulassungsbehörden die Technischen Daten in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 übernimmt.


    6. Prüfberichte oder Technische Berichte

    Es gibt auch Prüfberichte oder Technische Berichte, in welchen der Gutachter( ein aaS) bescheinigt, dass die Betriebserlaubnis nach § 19(2) nicht erlischt, wenn Anbauanweisung, Auflagen und Verwendungszweck eingehalten werden.
    Diese Berichte müssen immer mitgeführt werden. So etwas gibt es z.B. für Scheinwerferblenden, aber auch für Kunststoffmotorhaubenverlängerungen.
    Wenn alle Auflagen eingehalten sind, ist eine Abnahme nicht nötig, aber auf Wunsch möglich.

    7. Unbedenklichkeitsbescheinigungen

    Gerade im Zweiradbereich gilt noch die Reifenmarkenbindung, wenn sie der Hersteller vorschreibt. Die Reifen werden aber nach ein paar Jahren nicht mehr produziert, sondern durch "Nachfolgemodelle" ersetzt, welche dann eine andere Bezeichnung haben, die in den Fahrzeugpapieren nicht vermerkt sind..
    Viele Hersteller geben sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen ( Reifenfreigaben) heraus, die auch im Inter heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Damit ist dann keine Abnahme erforderlich, diese Freigabe muss aber ständig mitgeführt werden.


    Abkürzungen:
    aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger
    aaSoP = amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer

  • In Österreich brauchst du auch eine ABE um eine Eintragung zu vermeiden. In der Realität interessiert die Polizei nur das E Prüfzeichen und die ABE der Auspuffanlage. Ein Technischer Dienst wird das Bike genauer betrachten.
    Wenn dein Bike zu laut ist, hast du gute Chancen eine Vollkontrolle zu erleben. :brauen

    Ich habe alles mit um nicht mit dem Taxi mal heimzufahren.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Yamaha LED Blinker Carbon, Rizoma KZH kurz, LSL 79cm A02 Lenker, Evotech Kühlerschutzgitter, V-trec Hebel kurz Titan/Rot, Yamaha Sturzschutz am Motor Carbon, Progressive Federn von Wirth, Wilbers Federbein RAL, Tachoerhöhung von Hepco&Becker, Brembo Sinterbeläge, Termipuff in Carbon,

    greeeeeetz Scuta :toeff:winken

  • Danke für die Infos!


    Dann kann ich Hebelchen beruhigt montieren wenn sie ankommen!

    Lg Winnie

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