Das sehe ich genauso. Übrigens dürfte das meiner Kenntnis nach auch ausreichend sein Trainer oder Veranstalter (mindestens) zivilrechtlich zu belangen. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein üblicher Haftungsausschluss solch grobe Missinformation deckt.
Nach kurzer Recherche konnte ich sogar einen ähnlichen Fall finden, der dem Verunfallten Schadensersatz zuspricht:
Verkehrsrecht: ADAC wird zu Schadensersatz wegen Unfall bei Sicherheitstraining verurteilt
ZitatDie Richter des OLG Nürnberg bejahten eine Pflichtverletzung des Sicherheitstrainers.
[...]
Auch der Umstand dass die Teilnehmer des Trainings bei der Anmeldung unterschrieben hatten das Fahrsicherheitstraining auf eigenes Risiko zu absolvieren, führe nicht zu einem Haftungsausschluss des ADAC.