Das ist dünnes Eis. Selbst wenn eine Garage nicht genehmigungspflichtig ist, heisst das nicht, dass man sie zweckentfremden darf. Eine Garage ist ein Garage und kein Lagerraum und auch keine Werkstatt. Ist durch die Nutzung kein Lagerraum mehr, dann ist dieser andere Nutzung ggf. genehmigungspflichtig.
Das Amt wird Dir im Zweifelsfall schon sagen, was da bei Dir dann nicht ok ist, hoffen wir, es kommt niemals so weit.......
naja das Amt sagt mir gar nix in dem Fall
Schlüsselwort ist in dem Fall Bestandschutz.
Da in der für mich zuständigen LBauO geregelt ist, dass sowohl Garagen wie auch kleinere Bauten Genehmigungsfrei sind kann mir keiner sagen es wäre eine Garage.
Da sowohl Auto als auch Krempel drin stehen kann mir auch keiner sagen, dass es sich um eine reine Garage handelt.
—> fein raus