Mord erfordert Vorsatz und da widerspricht sich schon der Herr Michel in seinem Artikel... .
Nichtsdestotrotz ist das hoffentlich ein abschreckendes Beispiel für die Szene!
Naja, der Michel scheint mir ja nur ein Journalist zu sein und was die in der Regel schreiben, ist fürn Fachmann oft nur zum Kopfschütteln und nicht selten falsch.
Aber Mord erfordert nicht ausschließlich Vorsatz. Bedingter Vorsatz reicht aus und der wurde ja schon damals bei der Anordnung der U-Haft begründet. Jetzt kamen nur noch die niederen Beweggründe dazu. (Verdeckung der Unfallflucht, Verdeckung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis)
Meine Quellen berichteten mir übrigens (Angaben ohne Gewähr), dass der 24jährige nur ein 23jähriger war/ist, lediglich im Besitz der Klasse A2 und sich gar nicht die Mühe gemacht hat eine Drossel zu entfernen. Das Motorrad war nie gedrosselt und immer mit voller Leistung zugelassen. War aber auch klar, da die Info viel zu schnell kam, dass er keine passende Fahrerlaubnis hat. Ansonsten wäre das über nen Gutachter gelaufen und das hätte gedauert. Solange hätte man nichts dazu gesagt.