Überarbeitetes Fahrwerk
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oder sowas, unschlagbar günstig von YSS
https://www.motorsportgoetz.com/Federbein-Yama…7-Stossdaempfer
Michel
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Mupo und YSS sind mir bekannt. Entgegen anders lautender Aussagen, liefert YSS scheinbar doch keine ABE für die 07.
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Mupo und YSS sind mir bekannt. Entgegen anders lautender Aussagen, liefert YSS scheinbar doch keine ABE für die 07.
Pfleg doch die neuen Angaben gleich in deine Übersicht ein: Verfügbare Federbeine für MT-07 & Co
Ansonsten gilt, wie bei allen Komponenten: Wenn es weder bei der HU noch der Polizeikontrolle auffällt ist es natürlich kein Problem. Wenn doch oder ein Unfall passiert, bei dem die Maschine geneuer inspiziert wird, ist es "Fahren ohne Betriebserlaubnis" mit den entsprechenden möglichen Sanktionen bzw. Regressforderungen der Versicherung.
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... Wenn doch oder ein Unfall passiert, bei dem die Maschine geneuer inspiziert wird, ist es "Fahren ohne Betriebserlaubnis" mit den entsprechenden möglichen Sanktionen bzw. Regressforderungen der Versicherung.
Nun ja, wenn es stimmt, was mir ein TÜV-Prüfer mitgeteilt hat, fahren ziemlich viele mit erloschener BE herum, ohne es zu wissen.
Denn laut ihm, bezieht sich eine ABE immer auf ein ansonsten serienmäßiges Mopped.
Will sagen, wer 2 oder mehr Bauteile mit ABE montiert, verliert die BE, da die ABEs ihre Gültigkeit verlieren.
Das juckt allerdings weder Polizei, noch Versicherungen.
Beim Federbein ohne ABE ist ein Erlöschen der BE natürlich auffälliger.
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ABE für hyperpro
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Bei der Farbe (Lila) selbst dann nicht, wenn Hyperpro die einzigen mit ABE wären.
Edit
Die Feder gibt es auch in Schwarz, also ist Hyperpro wieder im Rennen.
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Das stimmt so nicht ganz, nur wenn sich die 2 oder mehreren Teile gegenseitig beeinflussen.
Wenn du z.B. Fahrwerksfedern mit ABE ins Auto baust und zusätzlich noch Felgen mit ABE dann
beeinflusst sich das gegenseitig, weil es könnte ja sein das der Reifen dann am Radlauf schrubbelt.
In dem Fall wird dann ne Änderungsabnahme nach §19 (3) durchgeführt obwohl jedes Teil für sich
nicht eingetragen werden muss, in Kombination aber dann doch.
Wenn ich aber einen kurzen Kennzeichenhalter mit ABE ans Moped schraube und zusätzlich
noch einen Lenker mit ABE dann ist das egal, eine gegenseitige Beeinflussung liegt hier nicht vor.
Michel
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Das stimmt so nicht ganz, nur wenn sich die 2 oder mehreren Teile gegenseitig beeinflussen.
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Ja gut, diese Einschränkung macht Sinn.
Aber nicht wenige hier haben Lenker mit ABE und Bremshebel mit ABE verbaut.
Da könnte man schon sagen, dass hier eine Änderungsabnahme nötig wäre.
Macht aber keiner.
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Macht nicht alles Sinn was ABE und Teilegutachten betrifft.
Meine Austauschfussrasten hatten Teilegutachten, der Anbau musste abgenommen werden.
Splint raus, Bolzen raus, Fussraste tauschen und in umgekehrter Reihenfolge wieder zusammenbauen.
Kriegt jeder hin.
Stahlflexbremsleitungen werden fast immer mit ABE ausgeliefert, Anbauabnahme ist nicht erforderlich.
Ich finde aber das beim Einbau viel mehr schief gehen kann als bei Fussrasten. Aber egal.
Wir schweifen vom Thema ab.
Michel
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Ich hätte da mal ne Frage im Zusammenhang mit dem Wilbers - 20mm Fahrwerk. Meine Flügelfrau hat sich ja dafür entschieden und wir hoffen, das es ihr es etwas leichter macht auf schlechtem Geläuf wie gewohnt rein zu halten. Jetzt schreibt der Herr Wilbers im Kleingedruckten seiner ABE (Fußnote) "Der Seitenständer muss gemäß Montageanleitung gekürzt werden. Dadurch wird eine Anbauabnahme nach StVZO §19(3) erforderlich.". Ich hab son bischen an ne versteckte Kamera gedacht, weil son Quatsch mit dem Seitenständer hab ich ja noch nie gehört und ausser mir wird wahrscheinlich auch keiner die Fußnote lesen. Letzten Endes steht jetzt aber die Frage im Raum, ob sie das FW jetzt eintragen lassen muss bzw. den gekürzten Seitenständer. Ich wird das Gefühl nicht los, das die ABE Tipse sich scheckig lacht, wenn einer nachfragt.
Jemand mit juristischer Checke oder vom Baurat hier unterwegs, der kompetente Aufklärung beisteuern kann?
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Jau streng genommen ja weil da immer muss steht,
muss gekürzt werden
muss Änderungsabnahme machen
wird aber weder Polizei noch TÜV merken, besonders wenn du die letzte Seite einfach nicht dabei hast
und sagst "das war alles was dabei war"
Andererseits kannste bei der nächsten Hauptuntersuchung das Gutachten mitnehmen und die Änderungsabnahme
mitmachen lassen, kost ca 30 €, macht den Braten nicht fett und du bist auf der legalen Seite des Lebens.
Michel
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Ja thx, so was hab ich mir auch gedacht, aber mir ist völlig unklar aus welcher rechtlicher Grundlage, ausser vielleicht Produkt- und Geräte- Sicherheitsgesetz bzw. Masch-RL die ABE-Streber-Tipse da nen muss rein konstruiert. Ne dringende Empfehlung wäre doch volkommen ausreichend. Ist doch jedermanns persönliche Sache, ob er den Ofen ständig aufheben muss. Das ist doch wieder nur unnötige Geldmacherei und Papierkram für Noppes oder gibts da irgend eine Regelung bzgl. korrekter Seitenständerlänge?
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Regeln gibt es, weil sich irgendwer einfach nicht mit normalem Menschenverstand benehmen konnte und weil es Menschen gibt, die nicht in der Lage sind, selbstreflektiert und vernünftig zu handeln.
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...die ABE-Streber-Tipse...
Wahrscheinlich wars ein Mann. Ein ABE-Streber-Tipser. Law and Order Typ halt. Wie immer.
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Regeln gibt es, weil sich irgendwer einfach nicht mit normalem Menschenverstand benehmen konnte und weil es Menschen gibt, die nicht in der Lage sind, selbstreflektiert und vernünftig zu handeln.
Ja genau, leider ist nicht jeder so wie du.
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Was weißt du schon, wie ich bin
Es stand nur die Frage im Raum, weshalb es Regeln gibt. Und jetzt darfst auch du gerne mal was zum Thema beitragen. Hoffentlich checkst du diesmal wer gemeint ist. Auch ohne Zitat.
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Warum steht es nicht (oder steht es doch?) bei den Tieferlegungssätzen anderer Hersteller drin,da muss der Seitenständer auch gekürzt werden.
Oder soll es heißen der Seitenständer MUSS gekürzt werden , und mann muss Generel mit dem Fahrwerk dem TÜV vorgeführt werden.
Dann ist es aber keine ABE sondern nur TÜV Bescheinigung
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Ne dringende Empfehlung wäre doch volkommen ausreichend. Ist doch jedermanns persönliche Sache, ob er den Ofen ständig aufheben muss. Das ist doch wieder nur unnötige Geldmacherei und Papierkram für Noppes oder gibts da irgend eine Regelung bzgl. korrekter Seitenständerlänge?
Das Moped sollte schon sicher stehen, wenn du es auf dem Seitenständer abgestellt hast und da auch Passanten von einem umfallenden Moped getroffen werden können ist es eben nicht alleine das Risiko des Halters...
Von daher finde ich es schon verständlich, dass Wilbers das in seine ABE reinschreibt. Dass du dich über den Mehraufwand, von dem du vermutlich vorher nichts wusstest, ärgerst, kann ich aber dennoch nachvollziehen...
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Was weißt du schon, wie ich bin
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Selbstreflektiert und vernünftig würde ich meinen.
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