Grundsätzlich richtet der Staat seine Maßnahmen ja eher gegen erkannte Gefährder (losgelöst von der Frage, ob der Gefährder absichtlich gefährlich ist), also beispielsweise gegen einen Infizierten, der auch gegen seinen Willen unter Quarantänte gestellt wird, weil er andere anstecken könnte. Hier richten sich aber Maßnahmen gegen Personen, die zunächst einmal 'unauffällig' sind. Schwieriges Feld.
Da man nicht wusste und auch noch nicht weiß, wer alles infiziert ist, waren die Maßnahmen richtig. Wenn es diese Beschränkungen nicht gegeben hätte, hätten wir uns alle gegenseitig in einem nicht erträglichem Maße angesteckt. Was wäre dann gewesen? Fahrlässige Körperverletzung mit evt. Todesfolge?