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  • ... wenn er kein "Knöllchen" bekommen hat, ist die Sache o.k. !
    Er soll am besten beim ADAC anrufen und nach einem Anwalt für Verkehrsrecht fragen und den Anwalt fragen, was zu machen ist !!!

    Grüsse aus Südhessen

    Kurt

  • ... wenn er kein "Knöllchen" bekommen hat, ist die Sache o.k.


    Nichtsdestotrotz klärt die Polizei nicht die Schuldfrage, sondern der Polizist notiert im Unfallbericht den Unfallverursacher. Das heißt nicht, dass Derjenige immer die Schuld trägt/behält. Deinen Ausführungen nach, klingt das aber natürlich in diesem Fall sehr stark danach.

    Ich würde dir ebenfalls zu einem Anwalt raten um dich einfach beraten zu lassen umd um zu verhindern dass du durch unüberlegte Äußerungen Fragen an der Schuldfrage aufwirfst.

  • Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten obliegt das Verfahren und damit die Schuldfeststellung schon immer der Polizei. Hat aber mit den zivilrechtlichen Schadensansprüchen nichts zu tun. Theoretisch kann der "Unschuldige" auch Ordnungswidrigkeiten begangen haben und entsprechende Geldbußen oder Verwarnungsgelder bezahlen. Schmerzensgeld und Reparaturkosten zahlt der andere. Gilt immer die Einzelfallprüfung. Bei Straftaten wie aus Müdigkeit einen Unfall bauen entscheidet die Staatsanwaltschaft bzw. ein Richter. Im Falle einer Einstellung der Straftat werden i. d. R. die VOWis wieder von der Polizei verfolgt.

  • ich denke mal die Polizei kann nach ihrer Auffassung nach schon feststellen wer der Schuldige ist nur ob es dann bei einem Gerichtsverfahren dabei bleibt ist eben die andere Sache.

  • Auch von mir gute Besserung !!

    Zum Thema Schuldfeststellung.

    Wenn der Unfallhergang klar ist, notiert die Polizei alles auf einem Bogen, da steht meine ich sogar direkt drauf wer der Unfallverursacher ist, oder es lässt sich zumindest aus den Eintragungen von dem Papier herleiten.

    Hatte vor ein paar Jahren selbst einen Unfall, aber mit dem Auto daher kann ich mich noch dunkel dran erinnern :D

    Grüße

  • Ja bei der 1 Position is der Täter und bei der zweiten das Opfer oder anders rum .... Aber wenn das vor Gericht eigentlich nix zu sagen hat und nochmal neu diskutiert wird .... Dann muss man ja doch wieder Angst um seine Anwaltskosten haben .... :(
    Weiß wer wie teuer des so bei nem Anwalt cä is? Dass man des Risiko abschätzen kann

  • Hallo Phillipp,

    also ich bin Anwalt in Nürnberg und könnte Dir helfen, wenn Du willst, bin aber auch nicht sauer, wenn ein Kollege Dein Vertrauen genießt. Gute Ratschläge stehen ja schon jede Menge da.

    Wenn du Fragen hast , ruf doch mal an und wir können weiter sehen: 0911/5676523.

    Ciao, ciao

    Ingo


  • Weiß wer wie teuer des so bei nem Anwalt cä is?

    Bei angenommenen 10.000 Euro Streitwert (da ist man gleich, wenns einen wirtschaftl. Totalschaden gibt eher drüber, Schmerzensgeld, Ausrüstung usw.) kostet dich dein Anwalt außergerichtlich (also ohne Klageverfahren) 887,03 Euro.


    Dass man des Risiko abschätzen kann

    Das kann auch der Anwalt. Er wird dir nach Akteneinsicht in alle Unterlagen relativ sicher sagen können, ob dein Unfallgegener zu 100% haftet oder ob du ggf. eine kleine Mitschuld (Betriebsgefahr) trägst. Keine Angst, die Anwälte beißen nicht ... man kann das Mandat auch erst einmal darauf beschränken. Einfach dem Anwalt klar machen, dass man über keine RSV verfügt und sein Kostenrisiko eben dadurch so gering wie möglich halten möchte. Übernimmt die Regulierung gleich von Anfang an ein RA (wie schon oft gesagt am besten Fachanwalt für Verkehrsrecht), dann hat die gegnerische Versicherung möglichst wenig Ansätze um dir einen Mitverschuldensteil anzulasten.

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • Hallo Philipp,
    zu erst gute Besserung! Hoffentlich ist dein Fuß nicht zu sehr stark verletzt.

    Ohne jetzt alle Fakten zu kennen, kann ich nur aus meiner Sicht die Dinge kurz schildern, da ich am 31.05 auch einen Unfall mit einem Linksabbieger hatte, der mich leider einfach übersehen hatte. Ich habe auch keine RSV, allerdings war meine Maschine auch bis zum Motorblock einfach weg, also Totalschaden.
    ich habe in der Zeit bis zum Abtransport allerdings auf dm Asphalt zugebracht bis ich ins Krankenhaus gebracht wurde. Daher hatte ich weder Zeugenaussagne mitbekommen, noch hat die Polizei von mir irgend eine Aussage bzw. nach dem Unfallhergang Auskunft verlangt.

    Ich meine das der Schaden ca. 700 Euro übersteigen muss, ansonsten ist es meines Wissens (bitte korigiert mich) unverhältnismässig einen eigenen Sachverständigen/Anwalt einzuschalten. Ansonsten empfiehlt sich bei einem zu 100 % vom Gegner verschuldeten Unfall die Beauftragung eines unabhängigen und neutralen Kfz-Sachverständigen zur Schadensbegutachtung.
    In meinem Fall habe ich auch direkt nach der Aussage das es sich um einen Totalschaden handelt einen Anwalt eingeschaltet, besonders da wie bei Dir auch eine Verletzung vorlag, die operativ behandelt werden musste. Alle Kommunikation habe ich nur über den Anwalt abgewickelt und bin nicht einmal mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt getreten. Anwälte kennen sich damit aus, da dies zu Ihrem täglichen Aufgaben zählt. Ich konnte mich somit auf das "Wundenlecken" konzentrieren und mich um die Arzt und Rehamasnahmen kümmern.

    Was das Finanzielle anbelangt, warte ich jetzt auf die Entscheidung bzw. wie die Versicherung sich entscheidet, ob Sie
    a: das Mottorrad selber verkaufen möchte
    b: mir das ganze überlässt und den Restwert abzieht
    c: oder noch einen eigen Sachverständigen beauftragen will

    es heisst also im Moment abwarten. Alle anderen Dinge kommen dann noch, wie Schmerzensgeld (erhälst Du eh erst bei voller Genesung, bzw. wenn der Arzt es sagt), Motorradklamotten, Nutzungsausfall, etc., wobei nur wichtig ist dies penibel zu dokumentieren und die Belege aufzuheben und an den Anwalt wieterzureichen. Ich habe sogar meine Prellungen etc. fotografiert um einen Nachweis zu haben(obwohl auch von meinem Arzt untersucht), falls es irgendwie Probleme geben sollte.

    So, ich hoffe du kommst schnell wieder auf die Beine und wirst gesund, denn alles andere ist ersetzbar und vielfach vorhanden, Deine Gesundheit besitzt Du nur einmal, egal was kommt.

    Viel Glück und gute Genesung,
    Markus

  • Hallo Markus,

    Anwalt wird auch bei Schäden unter 700 Euro erstattet; ist vom Schadensersatz umfasst.
    Bei Blechschäden bis ca. 750 Euro wird ein Gutachter als unverhältnismäßig von der Rspr. eingestuft und man bekommt ihn nicht ersetzt. Bis zu diesem Betrag tut es dann der Kostenvoranschlag der Werkstatt. In dem hier geschilderten Fall dürften sich die Reparaturkosten durch eine Fachwerkstatt locker über der 750 Euro-Grenze befinden.

    Ansonsten hast du bei deinem Unfall alles richtig gemacht :daumen-hoch

    Wichtig ist wirklich die Dokumentation der entstandenen Körperschäden durch die besagten Fotos, Arztberichte usw. um den Schaden/Schmerzensgeld genau beziffern zu können.

    In

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  • Hier noch ein aktueller Blogeintrag zum Thema Unfall und möglicher Selbstregulierung:

    "Warum der Geschädigte NIEMALS selber beim Zentralruf der Autoversicherer anrufen sollte…"

    https://chschep.wordpress.com/2015/06/15/war…anrufen-sollte/

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  • Ja krass .... Ich hab gestern einen Verkehrsfachanwalt eingeschaltet Ma gugn was der so macht :D
    Bruch scheint anscheinend doch leider komplizierter zu sein .... Jungs verlasst euch niemals auf die Diagnose vom Krankenhaus das sind leider zumindest in meinen Fall die größten spaßten ....

  • Ja bei der 1 Position is der Täter und bei der zweiten das Opfer oder anders rum .... Aber wenn das vor Gericht eigentlich nix zu sagen hat und nochmal neu diskutiert wird .... Dann muss man ja doch wieder Angst um seine Anwaltskosten haben .... :(
    Weiß wer wie teuer des so bei nem Anwalt cä is? Dass man des Risiko abschätzen kann

    Hat der Unfallverursacher denn vor Ort angegeben, dass er der Schuldige ist? Also in Gegenwart der Polizei?
    Weil dann wäre doch eigentlich alles geklärt und du kannst dir den Anwalt sparen!?

  • Es kommt wirklich drauf an welche Arzt/chirurg du kriegst im Krankenhaus...

    Ich habe mir vor Paar Jahren 3 Metacarpen von rechte Hand gebrochen. Die 3 müssten mit schrauben und platten repariert werden... Ich bin naive gewesen und habe das im Krankenhaus machen lassen. Ergebnis: 2 von 3 Finger kann ich nicht komplett strecken!!!

    Habe ein Hand Chirurg Specialist gesehen. Er hat mir gesagt dass die OP unter alle Sau gemacht worden ist...

    Naja... Zu spät jetzt... Aber am besten immer ein Spezialist besuchen...

    PS: Die OP hat 6 Stunden gedauert unter Lokale Narkose. War ok, nur wenn Sie das Blut wieder im Arm fliessen liess... Hatte ich lieber mein Hand emputieren lassen :) Gute Errinerung...

  • Habe ein Hand Chirurg Specialist gesehen. Er hat mir gesagt dass die OP unter alle Sau gemacht worden ist...

    Ja im Nachinein ist jeder schlauer! Das es bei den Ärzten auch mal schwarze Schafe gibt, möchte ich nicht bestreiten aber das ist nicht die Regel. Die medizinische Versorgung in Deutschland ist sehr gut, da muss sich keiner beklagen.

    Das bei einem Eingriff auch mal Fehler gemacht werden ist zwar im Einzelfall schlimm, lässt sich aber auch nicht vermeiden. Fehler passieren.

  • Seit wann übernimmt die Polizei die Feststellung der Schuld ? :denk


    Vor 3 Jahren fuhr mir hinten ein Auto rein (Ich: Roller 50 km/h Er: Auto ~80 km/h +)
    Schuld: ich


    Man hatte mir die Worte im Mund umgedreht, einen auf "gut Kumpel" gemacht und ich hatte vor lauter Aufregung das Protokoll unterschrieben in dem stand dass ich kurz vorher die Spur gewechselt hätte. Bei dem lächerlichen Schaden (Roller putt, Kratzer am Auto) habe ich mir damals dann keinen Anwalt genommen (noch dazu als Azubi)


    1. Tipp: Anwalt
    2. Tipp: Anwalt
    3. Tipp: Anwalt
    4. Tipp: Anwalt

    Das sagte an mir im Nachhinein, kann ich nur so weitergeben ^^


  • Weil dann wäre doch eigentlich alles geklärt und du kannst dir den Anwalt sparen!?

    Selbst wenn dies so wäre muss im Zweifel da ein Gericht nochmal drüber entscheiden wenn sich die Versicherung sperrt und als Kläger muss ich alles beweisen. So Aussagen kurz nach dem Unfall können allenfalls ein Indiz sein; bei anwaltlicher Vertretung des Unfallgegners kann man auf solche Aussagen nicht mehr viel bauen....

    Und selbst wenn die Lage noch so klar ist....wieso soll ich den Aufwand mit der Korrespondenz mit Versicherung & Co. unentgeltlich auf mich nehmen, wenn ich das einen Profi machen lassen kann, der alle Gegebenheiten berücksichtigt und noch vom Gegner bezahlt werden muss?
    Die eigene Rennerei bei einem Schaden usw. wird - egal wie hoch der Schaden ist - maximal mit einer Pauschale von 25 Euro vergütet. Vielen Dank :D

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  • Also grade war der Gutachter da er meinte der Rahmen hat nen Treffer Teile der Verkleidung Vorderachse (also wo's einfedert und wo der Lenker drauf is) kupplungsabdeckung Schwinge hinten hat Kratzer. Joa habt ihr Erfahrungen was das so kostet wenn man es reparieren lässt?
    Danke im Voraus.