Alles anzeigenIm Normalfall sollte es kein Problem sein.
Aber der Vollständigkeit halber ein Hinweis.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Damit bestimmt er auch die Bedingungen. Das bedeutet dass der Hersteller Garantieleistungen verweigern kann, wenn die Inspektionen nicht in einer offiziellen Werkstatt gemacht wurden.
Für Gewährleistungsansprüche gilt das nicht. Die sind gesetzlich geregelt.
Wie gesagt, im Normalfall kein Problem.
Aber man sollte sich des Unterschieds bewusst sein.
https://openjur.de/u/646713.html - Lange Rede, kurzer Sinn; die Garantieleistungen dürfen nicht verweigert werden, wenn die Inspektion - nach Herstellervorgaben - in einer freien Werkstatt durchgeführt wird.