Die gesetzliche Gewährleistung sind doch meines Wissens nach 12 Monate, die sind eh rum. Habe eben die "Bedingungen der erweiterten Garantie" nochmal nachgelesen, es ist keine Pflicht, dass die Herstellerwartung/-inspektion durchgeführt sein muss.
Die wäre dann wohl nur für mein Gewissen bzw. zur Scheckheftpflege.