Wenn ein Bauteil eine E-Nummer hat, dann benötigt man keine ABE oder ein sonstiges Papier mitzuführen.
Wenn ein Auspuff trotz E-Nummer zu laut ist, dann gibts eine Mängelkarte und der Auspuff muss ggf. nachgedämmt und nochmals vorgeführt werden. Wenn man mit db-Killer und ohne Modifikationen des Killers noch sonstiger Bauteile kontrolliert wird, passiert außer dem vorgenannten nichts. Alles andere wäre rechtswidrig.
Die Fragen wurden sehr ausführlich behandelt:
Bußgeld bei Fahren ohne dB-Killer (insbes. unter Berücksichtigung von Bayern)
Verwaltungsrechtliche Folgen einer Fahrt ohne db-Killer (Untersagung der Weiterfahrt)
Hier keine weitere Diskussion zu diesem Thema, sonst wird alles wiederholt und muss nochmal von vorne durchgekaut werden - bei weiteren Fragen in den entsprechend verlinkten Themen weiter machen.
@ Uwe
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