autofahrer hat mir gestern erwischt!

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  • Hallo Jerome,

    das tut mir ehrlich leid, dass es dich und deine MT erwischt hat.
    Zum Glück ist dein körperlicher Schaden sehr gering ausgefallen.

    Blech (oder Plastik) kann man richten oder ersetzen.

    100% Schuld wird der Autofahrer wohl eher nicht bekommen. Ich denke du wirst dich da schon auf eine Teilschuld einstellen müssen.

    Gute Besserung!

    LG
    Diana

  • Hol dir aufjedenfall einen Anwalt und einen unabhängigen Gutachter. Mit dem Anwalt kannst du viel mehr rausholen als ohne, und den Anwalt sowie den Gutachter muss die Versicherung bezahlen der die Schuld an dem Unfall hat.

    Hast du nicht die Polizei geholt?

    Die Polizei müsste normalerweise das ganze aufnehmen und bewerten und die Polizei sagt dann fürs erste wer aus polizeilicher Sicht schuld hat.


  • Wie gesagt, ich war immer noch auf meine Seite der Strasse. Die durchgezogene Linie habe ich nicht überquert. Es war genug PLatz weil der Typ ganz Recht gefahren ist damit er seim Umdrehung auf ein mal kriegt.

    Eine durchgezogene Linie ist gleich dem Schild Überholverbot. Das heißt: " Ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen dürfen nicht überholt werden. Ob du dabei die Linie überfährst oder nicht, ist un-relevant.

    Ich hatte im vor längerem im Bekanntenkreis einen identischen Fall. Hier haben die Unfallbeteiligten jeweils die Hälfte des Schadens vom Gegners übernehmen müssen.

  • Eine durchgezogene Linie ist gleich dem Schild Überholverbot. Das heißt: " Ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen dürfen nicht überholt werden. Ob du dabei die Linie überfährst oder nicht, ist un-relevant.

    Das stimmt so nur, wenn die Fahrspur mit der durchgezogenen Linie so schmal ist, dass keine zwei Fahrzeuge nebeneinander passen und der vorrausfahrende davon ausgehen kann, nicht überholt zu werden. In Jeromes Fall klingt es so, als wäre die Fahrbahn breit genug gewesen um vorbei zu fahren, dann darf er das auch erstmal.

    Mit nem guten Anwalt kommt man da raus, wenn man über den Fehler des Vorrausfahrenden argumentiert, denke ich.

  • Was später als passend bewertet wird, weicht möglicherweise von der eigenen Wahrnehmung ab. :0plan
    Ich finde die Schuldfrage aufgrund der Beschreibung nicht eindeutig geklärt. Zeugen hat man wohl auch demnach nicht "dingfest" gemacht, also eher schlechte Voraussetzungen.

    Es ist damit zu rechnen, dass man möglicherweise auf den Anwaltskosten und einem Teil des Schadens sitzenbleibt.

  • Alles Gute für Dich, Jerome! Halt den Kopf hoch, gibt Schlimmeres!

    Eine durchgezogene Linie ist gleich dem Schild Überholverbot. Das heißt: " Ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen dürfen nicht überholt werden. Ob du dabei die Linie überfährst oder nicht, ist un-relevant.


    Das stimmt leider nicht. Die durchgezogene Linie hat nichts mit einem Überholverbot zu tun - sonst könnte man sich ja auch die Schilder sparen... ;)!
    Wenn Jerome innerhalb seines Fahrstreifen geblieben ist, ist gegen sein Verhalten nichts einzuwenden. Haben die Fahrzeuge gar gestanden, ist das nicht mal ein Überholen, sondern "Vorbeifahren".

    Viele Grüße aus dem Sauerland

    Didi

    Mehr Spaß pro Kilometer statt mehr Kilometer pro Stunde!

  • Ich werde mich eine Besprechung beim Anwalt leisten damit er Klarheit schafft.

    Ich habe nur Angst dass wenn ich die Versicherung das allein klären lasst dass ich 50% Schuld bekomme. Die müssen dann nur die Hälfte des Schaden zahlen und die Beitrage erhohen sich bei uns beide...

    Ich hole erstmal der Gutachter Bericht heute Abend! und werde am Mittwoch bei die Versicherung anrufen wie die Situation ist!

  • In der Zwischenzeit könntest du uns ja trotzdem schonmal etwas über die Bedingungen erzählen. Wie breit war der Fahrstreifen? Wieviel Platz war bis zur durchgezogenen Linie. Gab es zusätzlich ein Überholverbotschild?

  • Der Fahrsteifen war so breit dass mein Lenker definitiv nicht auf die andere Spur Platz genommen hat. Das liegt auch daran dass der Autofahrer so recht wie möglich stand damit er sein umdrehung Mänover in einem Schritt machen könnte.

    Kein Überholverbotschild und die Auto standen komplett (Stau Bedingt). Ich hatte eigentlich nur der Absicht vorbei zu fahren weil ich es als Einladung gesehen dass er sich so recht auf die Fahrstreifen fuhr. Falsche Einschätzung. LEIDER.

  • Gab es zusätzlich ein Überholverbotschild?

    Klugscheißer Modus an :

    Das wäre doppelt gemoppelt wie man so schön sagt. Das Zeichen 276 ( durchgezogenen Linie ) und das Zeichen 295 ( Schild Überholverbot ) sind in ihrer Bedeutung identisch.

    Das wäre sogar gegen die Allgemeine Verwaltungsvorschrift STVO. Hier der Auszug :


    Zu Zeichen 276 Überholverbot
    1
    I.
    Das Zeichen ist nur dort anzuordnen, wo die Gefährlichkeit des Überholens für den Fahrzeugführer nicht ausreichend erkennbar ist.

    2
    II.
    Wo das Überholen bereits durch Zeichen 295 unterbunden ist, darf das Zeichen nicht angeordnet werden.

    3
    III.
    Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen in der Regel auf beiden Straßenseiten aufzustellen.

    4
    IV.
    Zur Verwendung des Zeichens an Gefahrstellen vgl. Nummer I zu § 40; Randnummer 1.

    Klugscheißer Modus aus.

    Was aber nicht heißt, dass man diese Konstellation nicht findet :weia

    Einmal editiert, zuletzt von Somson (21. März 2016 um 13:49)

  • Interessant. Das war mir neu.

    Aber:


    2
    II.
    Wo das Überholen bereits durch Zeichen 295 unterbunden ist, darf das Zeichen nicht angeordnet werden.


    Wenn rechts von der durchgezogenen Linie ausreichend Platz ist, sollte ein Überholen eigentlich erlaubt sein, wenn man dabei die Linie nicht überfährt. Demzufolge würde ein zusätzliches Schild notwendig sein.

    An einer besonders breiten Stelle (Spurbreite geschätzte 5-6m) passiert es mir regelmäßig, dass Autos vor mir besonders weit rechts fahren wenn sie mich im Rückspiegel sehen und in der Mitte die durchgezogene Linie ist. Da aber zusätzlich Überholverbot beschildert ist, fahre ich trotzdem nicht vorbei.

  • auch von mir gute Besserung und viel Glück bei der Schadensregulierung!

    Klingt für mich auch erstmal so als wäre die Anrechnung einer Teilschuld möglich, wobei ich da eher von max. einem Drittel ausgehen würde.
    Allerdings, wenn der Unfallgegner zuerst zur Seite gefahren ist und somit ein Vorbeilassen suggeriert hat (im benachbarten Frankreich in solchen Situationen eigentlich (Höflichkeits-)Standard), könnte ihm das bei der Festlegung der Schuldfrage womöglich zum Verhängnis werden.
    Bonne chance!

  • Bezüglich der durchgezogenen Linie ist hier eine interessante Frage aufgetaucht, die ich jetzt nach einiger Betrachtung der Gesetze so interpretiere:

    Zeichen 295 und Zeichen 276 haben die selbe Bedeutung, dass die Fahrspur nicht gewechselt werden darf, um ein Fahrzeug zu überholen. Nirgendswo bei der durchgezogenen Linie ist aber geregelt, dass bei ausreichender Breite der Fahrspur ein Fahrzeug ein anderen nicht überholen dürfte, ohne die Linie zu Überfahren. Wenn dem nämlich so wäre, bräuchte man nicht zwei verschiedene Zeichen für eine Sache.

    Meine Sicht steht zur Diskussion :bier

  • Ich habe vor einem halben Jahr erst meinen A Führerschein gemacht und da hieß es, dass man erst Überholen oder Vorbeifahren oder was auch immer darf (in der "gleichen Spur"), wenn dort noch ein zweispuriges Fahrzeug hinpasst. Vielleicht kann mit diesem "Hinweis" jemand was genaues herausfinden.
    Also, wenn da kein Auto neben gepasst hat, gab es so oder so ein Überholverbot fürs Moped.

    Kann das jemand bestätigen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe vor einem halben Jahr erst meinen A Führerschein gemacht und da hieß es, dass man erst Überholen oder Vorbeifahren oder was auch immer darf (in der "gleichen Spur"), wenn dort noch ein zweispuriges Fahrzeug hinpasst. Vielleicht kann mit diesem "Hinweis" jemand was genaues herausfinden.
    Also, wenn da kein Auto neben gepasst hat, gab es so oder so ein Überholverbot fürs Moped.

    Kann das jemand bestätigen?

    nein, es geht bei der Erlaubnis zum Vorbeifahren lediglich um den Abstand zum überholten Fahrzeug, ich glaube der liegt bei mindestens 1m

    Wahrscheinlich war das in der Fahrschule nur ein großzügiger Richtwert

  • Mir hat man in der Fahrschule auch gesagt Sicherheitsabstand mindestens 1m.
    Die Frage ist allerdings ob man nicht zur durchgezogenen Linie auch noch 1m Sicherheitsabstand lassen müsste, wegen Gegenverkehr.
    1m + etwa 0,8m MT +1m + etwa 2,2m Auto... sind wir bei 5m die die Spur mindestens maben müsste.

    • Offizieller Beitrag

    Gute Besserung!!! Ich drück die Daumen, dass du da ohne in die eigene Tasche greifen zu müssen, wieder raus kommst ;)

  • So,

    Gutachtenbericht ist endlich da!!!

    Reparatur Kosten 2130,38€
    Gutachter Kosten 493€
    Wertminderung 100€

    Gabel Beine sind verbogen und dann die ganzen anderen kleinigkeiten.

    Jetzt werde ich das an die gegnerische Versicherung schicken und hoffnen dass Sie mir 100% erstatten.

    Hier paar Fotos