Btw.: wenn man über eine Ampel fährt die grün ist, aber aber noch auf oder sogar vor der Kreuzung stehen bleibt und die Kreuzung erst dann überquert wenn die Ampel hinter einem schon rot ist, zählt das so, als ob man über Rot gefahren.
Da würde ich widersprechen
https://www.rechtsanwalt-rothholz.berlin/verkehrsrecht/…zueglervorrang/
ZitatEin Rotlichtverstoß der Beklagten war vorliegend nicht feststellbar, da diese bei Grünlicht in die Kreuzung eingefahren ist.