Wenn ich für jede nicht mitgeführte ABE 10€ zahlen müsste, bin ich lieber gesetzestreu...
Aber mitführen
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GertMT07 -
10. Dezember 2022 um 16:08
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Braucht ein (kleiner) Outlaw eigtl einen Führerschein?
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Wenn ja, danach haste keinen mehr....
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Da steht nix von (geänderter ABE o.ä.
Nur ein Anschlagpuffer wurde verbaut.
Ist da nich sowieso einer drin?
Du hast ein Federbein 1141-02 drin:
Da gelten die Auflagen 1,2 und 4
Also nützt dir die ABE nix, das muss eingetragen werden.
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komisch, habe eben mit Wilbers telefoniert. In der mitgelieferten ABE sind unter der entsprechenden KBA Nummer die Längen der Federbeine aufgeführt.
Daher braucht nix eingetragen werden. Den Seitenständer habe ich bei-20mm auch nicht gekürzt.
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Was aber oft vergessen wird: die ABE gilt nur dann, wenn am Motorrad nur diese eine Veränderung durchgeführt wurde. Heisst es geht immer nur eine Veränderung mit ABE. Hintergrund ist, dass sonst alle Kombinationen vertestet werden müssten. Also Auspuff und Hebeleien geht nicht.
Da hilft nur, das gaze Zeug eintragen zu lassen.
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Was aber oft vergessen wird: die ABE gilt nur dann, wenn am Motorrad nur diese eine Veränderung durchgeführt wurde. Heisst es geht immer nur eine Veränderung mit ABE. Hintergrund ist, dass sonst alle Kombinationen vertestet werden müssten. Also Auspuff und Hebeleien geht nicht.
Da hilft nur, das gaze Zeug eintragen zu lassen.
Da hast du Recht.
Selbiges hat mir ein TÜV Prüfer auch mal mitgeteilt.
Allerdings sieht man das selbst dort nicht so eng.
Sonst hätten ziemlich viel bei der HU Probleme.
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Macht Euch doch keinen Streß.
In Deutschland kann ich mich an keine Kontrolle mehr erinnern. ...
Und sollte ich mal in D auf einen kontrollwütigen Trupp treffen, dann wird hier garantiert nix am Weiterfahren gehindert.
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Du ABE-Leugner.
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Sagen wir mal so, ich hab meine Revoluzzer-Phase lange hinter mir. Vor allem, wenn ich mit geringem Aufwand die Forderungen unseres Rechtsstaates erfüllen kann. Auf Diskussionen mit den Ordnungshütern und den Spacken von der Technischen Abnahme will ich mich einfach nicht rumärgern.
Und ja, die Kontrolldichte ist sehr gering, macht aber nix. Im Zweifelsfall hängst eh am Haken.
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Also beim Tüv gucken die eh in den Computer nach der KBA-Nummer.
Meine vorsorglich mitgebrachten Heftchen wurden jeweils säuberlich beiseite gelegt und nicht beachtet. Die haben ja auch Null Dokumentenwert, sowas kann ich mir auch selber drucken.
Insofern kann ich auch nicht glauben, dass bei ner Kontrolle das Heftchen entscheidend ist, denn das könnte auch selbstgemacht sein. Wenn die Büttelin meint da wäre was fishy muss sie genau wie der Tüvler in den Computer gucken (lassen).
Ich seh das auch wie breeze: ich wurde schon seit vielen vielen Jahren (Märchenonkelstimme) nicht mehr kontrolliert. Ich fahr aber auch nicht am Wochenende am Johanniskreuz rum.
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Bei einer Motorrad Kontrolle sind da überwiegend geschulte Beamte am Werk.
Schon der erste Blick verrät einen Delinquenten und der wird dann entsprechend kontrolliert.
Wer mit einer Krawalltüte und Minispiegel um die Ecke kommt braucht nur noch frech werden, dann dauert die Pause länger als ein Kaffee.
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Mein Sohn hat vor etwas über einem Jahr seine seit ca. 17 Jahren stillgelegte BMW R 80 GS wieder zum Leben erweckt und angemeldet. Das Motorrad ist mit Stahlflexleitungen ausgerüstet, das ABE-Heftchen haben wir nicht gefunden.
Der GTÜ-Prüfer runzelte schon die Stirn: Eigentlich dürfte ich die Maschine so nicht abnehmen.....
Aber: Es steht Stahlflex drauf, passen tun sie auch, ich schau mal im PC nach.....
Jetzt sind sie eingetragen.
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Hey, kurze Frage nur: ich habe letztens gebrauchte Probrake Midi Brems- und Kupplungshebel bei eBay gekauft. Die ABE war leider nicht dabei. Weil ich jetzt nicht direkt 10€ für eine originale Kopie vom Hersteller zahlen wollte, habe ich erstmal gegoogelt, ob ich sie nicht irgendwo umsonst bekommen kann. Tatsächlich habe ich sie hier gefunden.
Meine Frage ist jetzt, muss ich wirklich alle 65 Seiten ausgedruckt mit mir führen?
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Meine Frage ist jetzt, muss ich wirklich alle 65 Seiten ausgedruckt mit mir führen?
Nein, druck dir die ersten 12 Seiten aus und die Seite des Verwendungsbereich wo dein Modell drin steht, müsste die Seite 62 sein.
Das sollte reichen im Falle einer Kontrolle.
Michel
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Das ganze ABE Zeugs müsste man doch auf einer wiederbeschreibbaren Scheckkarte speichern können. Das kann die Polizei, oder TÜV ja auch auslesen.
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Das ganze ABE Zeugs müsste man doch auf einer wiederbeschreibbaren Scheckkarte speichern können. Das kann die Polizei, oder TÜV ja auch auslesen.
Du meinst sowas wie eine Fahrerkarte für die LKW-Fahrer.
Wenn wieder-/überschreibbar ist ,werden sie es nicht anerkennen.
Darf dann nur vom TÜV oder den Anderen zu ändern sein.
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Ja, mein ich doch. Nur Berechtigte dürfen auslesen oder drauf speichern. Sicherungskopie sollte möglich sein.
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Wenn Dir der private Verkäufer schon keine ABE mitliefern kann, wie soll er dann was in Deine "Scheckkarte" schreiben?
Zum Thema alle Seiten:
Sofern ich nicht nachvollziehen kann, dass die Seite 62 zu den ersten 12 Seiten gehört oder ob sie von einer anderen ABE stammt ... könntest Du möglicherweise erfolglos versuchen, vor Ort ne Diskussion anzufangen und Bremshebel sind eine Sache die bei dem einen oder der anderen Kollegin zum Fahrtende für Dich führen können.
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Welche Schriftgröße ist denn die kleinste den Beamten zumutbare?
Mit "N in 1" bekommt man ja echt viele Seiten auf ein A4 Blatt, wenn ich dann noch die Rückseite nutze bietet sich viel Einsparpotenzial -